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Appell an unsere Hundehalter

Moin, verehrte Travenbrückerinnen und Travenbrücker,

Heute wende ich mich wegen eines ärgerlichen Themas an Sie.

Es geht darum, dass aus unserer Gemeinde Klagen über Hundekot an mich herangetragen werden. Schwerpunkt ist aktuell der Hökerweg in Sühlen.

Es wurden mir Fotos gesendet, auf denen ich mindestens 4 „Haufen“ allein vor einem Grundstück erkenne. Das ist nicht nur ärgerlich für die Anwohner und die Fussgänger (zumeist Kinder), die den Seitenstreifen als Fussweg nutzen, sondern es handelt sich hier auch um eine Ordnungswidrigkeit, für die der Hundehalter zu einer Geldbuße herangezogen werden kann.

Zusammengefasst führt das Hundegesetz des Landes Schleswig-Holstein dazu folgendes aus: 

§ 3 Abs. 7 regelt, dass Hundehalter, die einen Hund auf öffentlichen Straßen oder Anlagen innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ausführen, die durch das jeweilige Tier verursachten Verunreinigungen unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen haben.

Nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Verunreinigung nicht entsorgt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 Euro geahndet werden. In der Regel wird dies pro Vorfall mit einem Bußgeld i.H.v. 50,00 € – 100,00 € geahndet.

Es handelt sich hier also nicht um ein Kavaliersdelikt! 

Zur Vermeidung von Ordungswidrigkeitsverfahren und zur Wahrung des Friedens in unserer Gemeinde, fordere ich unsere Hundehalter auf, den § 3 Abs. 7 unseres Hundegesetzes zu beachten.

Mir ist auch bewußt, dass sich wahrscheinlich 99% unserer Hundehalter verantwortungsbewusst verhalten. Deshalb möchte ich vermeiden, dass das eine Prozent die Stimmung belastet und bitte darum, die Hinterlassenschaft aufzunehmen und zuhause im Restmüll zu entsorgen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Backhaus

Bürgermeister Gemeinde Travenbrück

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