GEMEINDE Travenbrück
– Der Bürgermeister –
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aus aktuellem Anlass gebe ich Ihnen nachstehend einige Informationen, verbunden mit der Bitte um Ihr Verständnis und Ihre Einsicht:
Sträucher- und Heckenschnitt:
Die Sträucher und Hecken ragen teilweise in die Geh- und Radwege hinein. Deshalb weise ich darauf hin, dass überhängendes Grün so einzukürzen ist, dass öffentliche Verkehrsflächenuneingeschränkt nutzbar sind.
Zur allgemeinen Sicherheit dürfen die Sichtverhältnisse an Einmündungen/Kreuzungen nicht beeinträchtigt werden.
Verkehrszeichen und Straßenlaternen sind freizuhalten.
Straßenreinigungssatzung der Gemeinde:
Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Travenbrück wird leider nicht von allen Grundstückseigentümern bzw. -nutzern beachtet. Daher hier noch einmal die wichtigsten Punkte dieser Satzung:
➜ Alle in der Anlage zur Straßenreinigungssatzung genannten Straßen innerhalb der Ortslage Travenbrück sind zu reinigen. Die Grundstückseigentümer sind u. a. insbesondere zur Reinigung der Geh- und Radwege, der Rinnsteine, der Einläufe in die Entwässerungsanlagen und der Hydranten sowie der als Kfz-Parkplatz gekennzeichneten Flächen verpflichtet.
➜ Die Reinigungspflicht erstreckt sich über die gesamte Frontlänge der an den Straßen liegenden Grundstücke.
➜ Zur Reinigung gehört die Säuberung der genannten Straßenteile, einschließlich der Beseitigung von Laub und Abfällen in geringer Menge.
➜ Im Rahmen des Winterdienstes sind die Gehwege in einer Breite von 1,00 m von Schnee freizuhalten sowie mit abstumpfenden Mitteln bei Eis- und Schneeglätte zu bestreuen.
➜ Die zu reinigenden Straßenteile sind nach Bedarf, mindestens jedoch einmal monatlich zu säubern. Bei der Festlegung dieses großzügigen zeitlichen Rahmens hat sich die Gemeindevertretung vor allem von dem Gedanken leiten lassen, dass nicht nur die Grundstückseigentümer, sondern alle Einwohner ein Interesse an einem sauberen und ansehnlichen Ortsbild haben sowie für die sichere und uneingeschränkte Nutzung der Wege und Straßen sorgen wollen.
Ich denke, es versteht sich von selbst, dass außergewöhnliche Verunreinigungen auf den Straßen, Wegen und Plätzen unserer Gemeinde von denjenigen, die sie verursacht haben, sofort und ohne weitere Aufforderung beseitigt werden.
Die aktuelle Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Travenbrück finden Sie auf der Homepage des Amtes Bad Oldesloe-Land: http://www.amt-bad-oldesloe-land.de
An alle Hundebesitzer:
An die Gemeindevertretung Travenbrück sowie die Amtsverwaltung werden immer wieder Klagen über nicht entsorgte Hinterlassenschaften der Hunde herangetragen. Für ein harmonisches Miteinander deshalb hier noch einmal die eindringliche Bitte an alle, die einen Hund halten oder betreuen:
➜Zur Aufnahme von Hundekot soll der Hundeführer entsprechende Sammelbeutel bereithalten. Nach dem Aufsammeln der „Häufchen“ können diese im normalen Hausmüll entsorgt werden.
➜ Auf Kinderspielplätzen und Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgeführt werden.
➜ Es beschweren sich immer wieder Grundstücksbesitzer über Verschmutzungen vor und auf ihren Grundstücken durch Hundekot. Auch hier kann nur Abhilfe geschaffen werden, wenn sich die Halter und Betreuer der Tiere diszipliniert verhalten und vermeiden, dass ihre Hunde fremde Grundstücke betreten.
An alle Kraftfahrer:
In unserer Gemeinde sind die meisten Grundstücke so bemessen, dass ausreichend Parkraum auf privaten Grundstücken vorhanden sein sollte. Zudem hält die Gemeinde öffentliche Parkflächen vor, die allen Bewohnern und Besuchern gleichermaßen zur Verfügung stehen. Hierzu zählen auch die besonders gekennzeichneten Bereiche auf Gehwegen. Gemäß § 12 der Straßenverkehrsordnung ist Parken auf Gehwegen generell nur in entsprechend gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Bitte nutzen Sie nur diese Flächen zum Parken.
Abschließend wünsche ich allen Mitbürgern
unserer schönen Gemeinde
eine gute Zeit!
Herzliche Grüße
Der Bürgermeister